… sind bekanntermaßen lästig und ernähren sich – was das Ekelgefühl erklärt – hauptsächlich von Aas und Abfällen.
Szenenwechsel:
Mit schöner Regelmäßigkeit trudeln sie hier ein: die amtlich aussehenden Schreiben nach Eintragung eines Vereins im Vereinsregister, einer Gesellschaft im Handelsregister oder einer Marke im deutschen Markenregister.
“Handelsregister Neueintragung” ist das Schreiben der “Deutschen Gewerbe- und Industrieregister” (welche Gesellschaftsform eigentlich?) betitelt, das mit heute erreicht und mit dem ein Betrag von 438,08 Euro in Rechnung gestellt wird. Natürlich prangt ein Adler im schwarz-rot-goldenen Logo. Und natürlich wird nur im Kleingedruckten klar gestellt, dass es sich um eine “Erfassungs-/Hinterlegungsofferte” handelt:
Die kostenpflichtigen, mit dieser Offerte verbundenen Leistungen, sind die Aufnahme Ihrer firmenrelevanten Unternehmensdaten sowie deren Auswertung zu Auskunftszwecken in unsere Datenbank. Der zu entrichtende Betrag dieser Dienstleistung ist fakultativ durch einmalige Zahlung auf unten stehende Bankverbindung zu entrichten.
Was haben beide Szenen gemeinsam?


Interessantes Zitat – heißt das jetzt, der Kunde kann entscheiden, ob er nach der erfolgten Eintragung in die Register genannte Ablage P (alternativ: rund) was bezahlt oder eben nicht?
Solche Vertäge will ich auch mal vorgesetzt bekommen, wo das durch mich zu erfüllende Verfügungsgeschäft (sprich: die Geldleistung) freiwillig ist.
Für Schmeissfliegen haben sich bewährt:
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register?AKZ=1080101&VIEW=pdf
oder
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register?AKZ=396365485&VIEW=pdf
F: “Was haben beide Szenen gemeinsam?”
A: Solche Schreiben und Schmeissfliegen finden sich besonders häufig bei Abfall ein?
SCNR
Ist die GEZ anders ?