Inkasso zur Fußball-EM

Focus Online berichtet über eine besondere “Fußball-EM-Aktion” des niederländischen Inkassobüro Pruijn und van den Berg aus Delft:  während des gestrigen Fußballspiels zwischen den Niederlanden und Deutschland bei der Fußball-EM im ukrainischen Charkow wollte das Inkassobüro landesweit Gerichtsvollzieher zu säumigen Schuldnern schicken. Damit wollte das Inkassobüro die Schuldner zwingen, die ausstehenden Beträge zu zahlen. Anderseits sollten die Fernsehgeräte konfisziert werden.

Das Inkassobüro – das seine Aktion den Schuldnern gegenüber angekündigt habe – soll sogar Polizeiverstärkung angefordert haben.

Kreative Inkassoidee, leider in Deutschland nicht umsetzbar. Zum einen kenne ich keinen Gerichtsvollzieher, der während des Spiels – also außerhalb seiner Dienstzeit – eine Vollstreckung vorgenommen hätte, zum anderen wäre ein Fernsehgrät in Deutschland unpfändbar (BVerwG NJW 1995, 272; BFH NJW 1990, 1871; Urban DGVZ 1990, 103) bzw. nur mit einer Austauschpfändung pfändbar.

(gefunden bei Markentiger)