Das Gericht sieht nicht mehr durch

Zugegeben, es ist schwer, auch wenn der grundlegende Lebenssachverhalt relativ einfach klingt:

Ein Mann lebt mit einer Frau seit vielen Jahren in nichtehelicher Lebensgemeinschaft, er ist Bauingenieur, sie führt einen kleinen Laden. Aus diversen Gründen wird eine Bauträger-GmbH gegründet, bei der sie Alleingesellschafterin ist, er alleiniger Geschäftsführer. Das Stammkapital wird ihr von ihm zur Verfügung gestellt. Sie – als Strohfrau-Gesellschafterin – kümmert sich jahrelang nicht um die Gesellschaft, er betreibt sie vollständig allein. Nach zahllosen Liebes- und Treuesschwüren baut er mit seinem Geld auf ihrem Grundstück ein Haus für das Paar.

Irgendwann verschwindet sie einfach, wie sich später herausstellt, hat sie sich ins Krankenhaus einweisen lassen. Statt ihrer kommt ihr Rechtsanwalt: mit dem Gesellschafterbeschluss zur Liquidation der GmbH, der Abberufung des Mannes als Geschäftsführer und der Aufforderung, IHR Haus zu räumen.

Was folgt, sind zahllose Rechtsstreitigkeiten über die verschiedensten Aspekte dieser Trennung und die Auflösung des ehemals vorhandenen gemeinsamen Vermögens.

Allein bei mir laufen Zivilrechtsverfahren in jeweils 2 Instanzen, dazu zahlreiche wechselseitige Vollstreckungsverfahren und ein paar Strafverfahren. Da fällt es natürlich schwer, den Überblich zu behalten, was eigentlich wohin gehört. Und so passiert es, dass das Landgericht mir einen Schriftsatz des Gegeners zum Aktenzeichen 489 zusendet und im Anschreiben meint, das ganze gehöre zum Aktenzeichen 333 – nicht ahnend, dass das Verfahren 333 bereits seit mehr als einem Jahr durch Entscheidung des OLG beendet ist.