Mann bleibt Mann

Auch nach einer Geschlechtsumwandlung bleibt ein Mann ein Mann – jedenfalls für die private Krankenversicherung. Das meint der BGH (Urteil vom 09.05.2012, AktenzeichenIV ZR 1/11):

Die Geschlechtsumwandlung eines ursprünglich männlichen Versicherungsnehmers berechtigt den privaten Krankenversicherer nicht, die versicherte Person abweichend vom vertraglich vereinbarten Männertarif in den Frauentarif einzustufen.

Quelle: IWW Newsletter