Am 05.07.2012 findet eine mündliche Verhandlung vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken statt, in deren Rahmen ein Vergleich geschlossen wird. Am 06.07.2012 fordere ich für meine Mandantin vorsorglich vollstreckbare Ausfertigung des Vergleiches an.
Am heutigen 16.07.2012 erreichen mich zeitgleich zwei Schreiben des Gerichts:
- die einfache Ausfertigung des Vergleiches, datiert auf den 10.07.2012
- die Bitte um Rücksendung der Ausfertigung zum Anbringen des Vollstreckungsvermerkes, datiert auf den 11.07.2012.
Also jetzt alles retour mit der Post – an deren Gewinn die öffentliche Hand wiederum beteiligt ist.

