Richterverschleiß

In meinem ursprünglich vor dem AG Düsseldorf geführten Verfahren der Euroweb GmbH gegen meinen Mandanten (zum endgültigen Verfahrensausgang siehe hier) hatte sich die eigentlich zur Entscheidung berufene Richterin B. am AG Düsseldorf wegen der Besorgnis der Befangenheit selbst abgelehnt – was bestätigt wurde.

Angeblich soll sie im Rahmen einer mündlichen Verhandlung im Hinblick auf die Klägerin (Euroweb) wörtlich geäußert haben, sie “bekämpfe die Klägerin mit allen Mitteln”.

Nun erreicht mich in einem neuen Verfahren vor dem LG Düsseldorf die dienstliche Äußerung der dort zur Entscheidung berufenen Richterin M.:

Im vorliegenden Rechtsstreit zeige ich hiermit an, dass ich möglicherweise von einer der Parteien wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden könnte. Dies aufgrund meiner Zeugenstellung in dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, 20 Js 1328/12, das mit den von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführten Verfahren in Zusammenhang steht. Ich halte es für unpassend, dass ich in einem Rechtsstreit mitwirke, der von der Kanzlei BERGER LAW LLP für die Euroweb Internet GmbH geführt wird.

Ich habe zwar keine Kenntnis von dem zitierten Ermittlungsverfahren und worum es darin geht, konstatiere aber, dass die Düsseldorfer Richter offensichtlich von der Euroweb zunehmend “verbraucht” werden.