Tagesverdienst

Auch wenn ich normalerweise nicht im Strafrecht tätig bin, verfolge ich doch, was da so durch die Presse geistert: aktuell der Strafbefehl gegen Marco Reus wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG – oftmals in der Presse als „Fahren ohne Führerschein“ tituliert; das ist aber etwas anderes und gem. § 75 FeV nur eine Ordnungswidrigkeit).

Im Vordergrund der Presseberichterstattung steht dabei die absolute Höhe der verhängten Geldstrafe: 540.000 Euro – eine für den Normalbürger unglaublich hohe Summe und eine „harte Strafe“.

Nun werden aber in Deutschland Geldstrafen nicht in absoluter Höhe verhängt, sondern in Tagessätzen. Dabei entspricht ein Tagessatz dem Tagesverdienst des Delinquenten, ein Tagessatz wird auf mindestens einen und höchstens dreißigtausend Euro festgesetzt, §� 40 StGB. Grund dafür ist, bei Reichen und Armen eine jeweils gleich spürbare und gleich schmerzhafte Strafwirkung zu erreichen.

Nur wenig wurde berichtet, wie viele Tagessätze Marco Reus den aufgrund des Strafbefehls zu zahlen hat. Die Angabe habe ich hier gefunden: 90 Tagessätze á 6.000 Euro.

Das wiederum bedeutet: für die gleiche Tat hätte ein Einkommensloser 90 Euro Strafe bekommen (90 Tagessätze * 1 Euro). Und andererseits: der TAGESverdienst von Marco Reus liegt bei ca. 6.000 Euro – der Monatsverdienst also bei etwa 180.000 Euro. Durch die Strafe wird ihm – wie einem vergleichbaren Delinquenten auch – das Einkommen von 3 Monaten entzogen.

Nun mag man viel spekulieren, ob der Entzug von 3 Monaten Einkommen bei einem Arbeitslosen, einem normal verdienenden Familienvater oder einem Fußballprofi mit einem durchschnittlichen Einkommen von 180.000 Euro im Monat gleich schmerzhaft ist. In jedem Fall ist trotz der gigantischen Gesamtsumme der mediale Aufschrei und auch das Mitleid mit dem Profi etwas zu relativieren.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Klugschei??er

    Müsste es nicht beim Arbeitslosen 90,- ??? hei??en, statt 900,-????

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