„wenig sinnhafte Regelung“

Aus dem Beschluss des LG Dresden vom 07.12.2015 zu Az.: 2 T 723/15:

Die zu sehr am Wortlaut hängende Auslegung des AG Dresden, des LG Heilbronn … und des OLG Düsseldorf … schöpft ersichtlich nicht die Möglichkeiten aus, die einem Juristen zur Auslegung eines Gesetzes zur Verfügung stehen und unterstellt dem Gesetzgeber, wenn auch nicht ganz grundlos, wenig sinnhafte Regelungen zu beschließen; …

Inhaltlich geht es um diesen Fall.

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