Anwaltliche Gebührenoptimierung

Der DeutscheAnwaltVerlag bedenkt mich – wie viele andere Verlage für juristische Literatur – regelmäßig mit eMails, die werbend auf Neuerscheinungen hinweisen. Ob das SPAM ist, könnte man diskutieren, allerdings ist „als SPAM markieren“ oder löschen schneller.

Immer wieder wird auch geworben für Literatur oder (aktuell) Tools zur Berechnung der Anwaltsvergütung gegenüber dem Mandanten. Schlagworte sind

  • Gebührenabrechnung perfektionieren
  • ab sofort kein Honorar mehr übersehen
  • Ab sofort verschenken Sie bei Ihrer Honorarabrechnung keinen Cent!
  • Leistungen zu 100 % abrechnen
  • führt Sie durch alle Leistungspositionen, die bei Ihren Mandaten abgerechnet werden können

Auch der Suchbegriff „Gebührenoptimierung“ bringt mir bei Google über 1.700 Ergebnisse und Verweise auf anwaltliche Literatur.

Gebührenoptimierung: alles das abrechnen gegenüber dem Mandanten, was ich nach der Gebührenordnung irgendwie abrechnen kann.

Aber will ich das eigentlich?

Sicher möchte ich für meine Arbeit bezahlt werden, möchte mir durch mein Wissen und meine Tätigkeit meinen und den Lebensunterhalt meiner Familie erwirtschaften. Sicher freue ich mich, wenn ich durch meine Arbeit gut verdienen kann. Aber heißt das auch, dass ich wirklich jede Tätigkeit gegenüber dem Mandanten abrechnen muss? Wäre ich dann nicht verführt, zu Lasten des Mandanten sinnlose Maßnahmen zu ergreifen, um meinen Verdienst zu steigern?

Gutes Geld für gute Arbeit (wobei gute Arbeit nicht unbedingt Erfolg vor Gericht heißen muss): Ja!

„Gebührenoptimierung“ zu Lasten des Mandanten: Nein!

Mir ist Augenmaß und Nachhaltigkeit wichtiger: zufriedene Mandanten kommen wieder.

 

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