juristische Sprache

Erstmals halte ich ein Urteil eines österreichischen Gerichts in den Händen, dass ich vollstrecken soll.

Was in Deutschland hieße

1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.144,50 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 9,47 % seit dem 10.04.2006 zu zahlen.
2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

heißt Im Namen der Republik wie folgt:

Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei den Betrag von € 1.144,50 samt Zinsen in Höhe von 9,47 % seit 10.04.2006 sowie die Prozesskosten gemäß § 19a RAO zu Handen der Klagsvertreter zu bezahlen, all dies binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution.

Die österreichische Variante hört sich – insbesondere auch wegen der “Exekution” (zu deutsch: Zwangsvollstreckung) – sehr viel martialischer an.