Konzerninkasso
Bei Verzug eines Schuldners mit der Zahlung werden dem Gläubiger Inkassokosten eines Inkassounternehmens oder Rechtsanwalts vom Schuldner erstattet, wenn sie notwendig waren (§§ 286, 280 Abs. 2 BGB). Sind diese…
Bei Verzug eines Schuldners mit der Zahlung werden dem Gläubiger Inkassokosten eines Inkassounternehmens oder Rechtsanwalts vom Schuldner erstattet, wenn sie notwendig waren (§§ 286, 280 Abs. 2 BGB). Sind diese…