Recht am Bau

Wir bieten Substanz in Baurechtsfragen.

Das private Baurecht ist eine Spezialdisziplin des Zivilrechtes. Die oftmals auch in einfache Bauverträge einbezogene VOB/B stellt spezielle Anforderungen zur Sicherung und Abwehr von Ansprüchen in allen Bereichen. Die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) ist für Laien kaum verständlich und die Rechtsprechung zum Baurecht ist mehr als umfangreich.
Der Bauunternehmer und Bauhandwerker sieht sich oft erfahrenen Unternehmen als Bauherren oder Generalunternehmern gegenüber. Da er erhebliche Vorleistungen in Form von Bauarbeiten zu erbringen hat, ist die rechtzeitige Sicherung der Liquidität für ihn von entscheidender Bedeutung.

Für den Bauherren – sei es der private Bauherr eines Einfamilienhauses oder der gewerbliche Bauherr größerer Objekte – ist der Bau mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Im Fokus steht eine ordentliche, mängelfreie und zügige Bauausführung. Da sich gerade bei komplexen Bauvorhaben notwendige Leistungen erst während der Bauphase ergeben und der Bauherr häufig noch Planungsdetails ändern möchte, ist rechtzeitig zu klären, ob diese Leistungen zusätzlich bezahlt werden.

Fragen aus dem privaten Baurecht

  • welche Leistungen die verschiedenen Beteiligten (Bauherr, Bauunternehmer, Architekt) zu erbringen haben?
  • welche formalen Aspekte während des Baus zu beachten sind?
  • welche Vergütung dafür gefordert werden kann?
  • wie die Beteiligten für auftretende Fehler und Mängel haften?
  • wie die Erfüllung der wechselseitigen Verpflichtungen gesichert werden kann?

Bauvertrag

Die entscheidenden Grundlagen für einen erfolgreichen Bau werden im Bauvertrag gelegt. Ein schlechter Vertrag führt fast immer zu schweren Problemen beim Bau und heftigen finanziellen Einbußen.

Baumängel

Mängel oder Verzögerungen gibt es bei einem Bauvertrag fast immer, die entscheidende Frage ist, wie professionell beide Vertragspartner damit umgehen. Gerade private Bauherren und Handwerker sind damit oft überfordert.

Baurecht und Finanzen
Wenn das finanzielle Fundament bröckelt...

Bauvorhaben sind stets komplex und mit hohen finanziellen Aufwendungen und hohen Erwartungen an die gegenseitigen Leistungen verbunden. Gerade an das Einfamilienhaus werden besonders hohe Qualitätserwartungen gestellt, gehen die Bauherren doch hierfür oft bis an die Grenzen ihrer finanziellen Belastbarkeit. Für den Bauunternehmer kann schon ein kleiner formaler Fehler zu einem Verlust von erheblichen Ansprüchen führen, eine nicht rechtzeitige Sicherung von Ansprüchen ermöglicht Bauherren eine langfristige Zurückbehaltung von Zahlungen. Vor diesem Hintergrund werden baurechtliche Streitigkeiten oft erbittert geführt und können zu schwerwiegenden Liquidationsproblemen führen.

Das Baurecht hält einerseits ein klares Instrumentarium zur rechtlichen und sachlichen Auflösung der entstehenden Konflikte bereit. Andererseits ist die Beurteilung baurechtlicher Probleme sehr stark vom spezifischen Einzelfall abhängig.

 

Services

Verträge

Rechtliche Prüfung und Erstellung von Bauverträgen, GU/GÜ-Verträgen, Subunternehmerverträgen

Beratung

Bauvorbereitende und baubegleitende Beratung zu allen auftretenden baurechtlichen Problemen

Unterstützung

Juristisches Projektmanagement (z.B. Unterstützung in Baubesprechungen und bei Rechnungsprüfungen)

Mahnung

Außergerichtliche Geltendmachung baurechtlicher Ansprüche (z.B. bei Mängeln, Zahlungsverzug, Bauverzug oder Baustop)

Verfahren

Durchführung von und Begleitung in Schlichtungs- und Mediationsverfahren

Aktion

Gerichtliche Durchsetzung berechtigter und Abwehr unberechtigter baurechtlicher Ansprüchen

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Wenn das Fundament zu bröckeln beginnt, vereinbaren sie einen Beratungstermin mit ihrem Rechtsanwalt Jens Hänsch.