Zivilrecht

Du und ich und wir alle

Das Zivilrecht regelt die rechtlichen Grundlagen des Zusammenlebens der Bürger (lateinisch „cives”) und ist einer der ältestes und bedeutendsten Rechtszweige.

Das allgemeine Schuldrecht regelt das Zustandekommen, den Inhalt und die Beendigung von schuldrechtlichen Verträgen sowie allgemeine Leistungsstörungen. Das besondere Schuldrecht regelt bestimmte typische Verträge wie z.B.

  • Kaufvertrag
  • Darlehen
  • Miete/Pacht
  • Dienstvertrag (einschließlich Arbeitsrecht)
  • Werkvertrag (insbesondere Bauvertrag)
  • Gesellschaft
  • Bürgschaft
  • Vergleich
  • ungerechtfertigte Bereicherung
  • Unerlaubte Handlung

Das Sachenrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Sachen und Grundstücken, z.B.

  • Besitz
  • Eigentum
  • Dienstbarkeiten
  • Hypotheken und Grundschulden
  • Pfandrechte
Schließlich werden vom Zivilrecht noch die Bereiche des Familienrechtes und des Erbechtes umfasst.
 
 

Themen des zivilen Rechts

  • natürlichen und juristischen Personen einschließlich des Namensrechtes und des grundlegenden Vereinsrechts
  • Sachen
  • Rechtsgeschäften (Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen, Vertrag, Bedingung und Befristung, Vertretung und Vollmacht, Einwilligung und Genehmigung)
  • Fristen und Termine, Verjährung
  • Sicherheitsleistungen

Bürgerliches Gesetzbuch

Das BGB, in dem weiter Teile des Zivilrechts geregelt sind, ist eines der ältesten (am 01.01.1900 in Kraft getreten) und eines der umfangreichsten (2385 Paragraphen) deutschen Gesetze, enthält trotzdem keine ausdrücklichen Regelungen zum Leasing, dafür aber 4 gesonderte Paragrafen zum Bienenrecht.

Verträge

Die meisten Verträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden, sondern kommen auch mündlich oder sogar durch so genanntes schlüssiges Verhalten zustande. Auch wenn Sie einfach in den Bus steigen, schließen Sie einen Vertrag.

In diesem komplexen Bereich nehme ich Sie als Berater und Interessenvertreter an die Hand. Angefangen bei Fragen der Gestaltungsmöglichkeiten zivilrechtlicher Beziehungen, etwa durch Entwurf von Verträgen, über das Aufzeigen rechtlicher Handlungsmöglichkeiten und als Unterstützer in konkreten Rechtskonflikten bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen. Und natürlich zur Umsetzung Ihrer Forderungen in der Zwangsvollstreckung.

Services

Beratung

Beratung zu Vertragsgestaltung und Entwurf von Verträgen, „Übersetzen“ und Erläuterung von umfangreichen Verträgen.

Geltendmachung

Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung vertraglicher oder gesetzlicher Ansprüche.

Abwehr

Abwehr unberechtigter außergerichtlicher oder gerichtlicher Ansprüche gegen Sie.

Jetzt durch die Anwaltskanzlei Hänsch kompetent beraten lassen.

Wenn es im bürgerlichen Zusammenleben mal Probleme gibt, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Rechtsanwalt Jens Hänsch.