RECHTSANWALT

JENS HÄNSCH

Ihr Partner für gezielten Erfolg in Rechtsfragen

Wir machen Recht leicht und verständlich.

Wir arbeiten vertrauensvoll, transparent & diskret, mit detektivischem Gespür. Sind immer nah dran, bleiben dabei Mensch und vor allem menschlich. Wir erklären Handlungsoptionen und entwickeln nachhaltige Strategien für Ihren Rechtserfolg. Kurz, wir nehmen Recht den Schrecken.

Inkasso

Effizient Fordern

Sie haben eine offene Forderung?

Ihre bereits erbrachte Leistung wurde nicht entsprechend bezahlt?

Sie sind nicht mehr bereit sich deswegen weiter hinhalten zu lassen?

Familienrecht

Rund um die Familie

  • Sie möchten sich scheiden lassen?
  • Das Ehevermögen muss aufgeteilt werden?
  • Sie können sich nicht über Unterhalt und Umgangszeiten für Ihr Kind einigen?

Versicherungsrecht

Sind Sie richtig versichert?

Ihre Versicherung lehnt eine Regulierung Ihres Schadens ab?

Die Versicherung wird immer teurer?

Sie wollen Ihre Versicherung wechseln?

Zivilrecht

Recht im zivilen Leben

Sie verstehen Ihren Vertrag nicht?

Sie hatten einen Unfall?

Sie werden sich nicht mit Ihrem Geschäftspartner einig?

Baurecht

Rund ums Bauen

Sie wollen ein Haus bauen und erhalten keine Genehmigung?

Das Haus steht, doch Ihre Rechnungen bleiben unbezahlt?

Der Bauherr macht vorgeschobene Mängel geltend?

IT-Recht

Null und Eins im Recht

  • Entspricht Ihre Website der DSGVO?
  • Ihre IT arbeitet nicht wie versprochen?
  • Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Gewerblicher Rechtsschutz

Recht im Gewerbe

Sie möchten Ihre Marke schützen?

Ein Mitbewerber koppiert Ihre Leistungen?

Ihre Fotos werden unerlaubt im Internet verwendet?

Meine Blogbeiträge

Corona – Verwirrung um Zulässigkeit des Anwaltsbesuchs

Am 09.01.2021 hatte ich diesen Blogbeitrag veröffentlicht, dass nach dem Gesetzestext der ab 11.01.2021 geltenden SächsCoronaSchV ein Besuch beim Anwalt kein triftiger Grund für das Verlassen der

Corona: keine Termine mehr beim Anwalt? – edit 12.01.2021

Die bisherige SächsCoronaSchV regelte in § 2b, was triftige Gründe für das Verlassen der Unterkunft (also Ausnahmen von der Ausgangssperre) sind. Unter anderem steht da in §

Pfändungsfreigrenzen und Unterhaltsberechtigte

Um auch einem Schuldner eine wirtschaftliche Existenz zu ermöglichen, sieht § 850c ZPO Pfändungsfreigrenzen vor. Der Grundfreibetrag (aktuell 1.179,99 Euro) steigt dabei für jede Person, der der

Recht darf einfach Sein.

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