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Das weitgereiste Urteil

  1. Das Amtsgericht Groß-Gerau erlässt ein Versäumnisurteil, vergisst dabei aber das Datum des Zinsbeginns einzutragen.
  2. Urteil wird mir zugestellt.
  3. Ich beantrage Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Amtsgericht Groß-Gerau/Vollstreckungsgericht unter Übersendung des Urteils. Dort bemerkt man das Fehlen des Datums, schickt mir das Urteil zurück mit dem (korrekten) Hinweis, ich müsse das Urteil berichtigen und das korrekte Datum des Zinsbeginns eintragen lassen.
  4. Ich schicke das Urteil an das Amtsgericht Groß-Gerau mit dem Antrag auf Berichtigung.
  5. Ich erhalte per Post vom Amtsgericht Groß-Gerau das Urteil samt Berichtigungsbeschluss.
  6. Ich schicke das Urteil samt Berichtigungsbeschluss an das Amtsgericht Groß-Gerau/Vollstreckungsgericht.
  7. Das Amtsgericht Groß-Gerau/Vollstreckungsgericht erlässt meinen beantragten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.

Zwischen Schritt 1 und Schritt 6 liegen 7 Monate und eine Reise des Urteils per Post von 2.916 km (6*486 km), das ist etwa die Entfernung von Dresden nach Kairo. Ich vermute, die Dienstzimmer am Amtsgericht Groß-Gerau liegen nicht ganz so weit auseinander.

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