Vollstreckungsprivilegierung nur durch Urteil

Bestimmte Forderungen genießen auch in der Zwangsvollstreckung Privilegien gegenüber anderen Forderungen, beispielsweise Unterhaltsansprüche oder Ansprüche aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen, für die nach § 850d ZPO bzw. § 850f Abs. 2…

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