Elektronischer Rechtsverkehr

Das Gericht bat um die Zustimmung beider Seiten, den Rechtsstreit durch den Einzelrichter entscheiden zu lassen.

Die Zustimmung für unseren Mandanten war schnell geschrieben und umfasste 1 Zeile. Schnell und einfach wurde dieses Schreiben per EGVP an das Landgericht übermittelt.

Gestern zeigte mir der Richter mein Schreiben: von der Justizverwaltung ausgedruckt, eine Seite – wie es sich gehört. Und dazu 4 extra ausgedruckte Seiten mit der Signaturprüfung. Elektronischer Rechtsverkehr eben.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. Anno Nüm

    + ausgedruckte Exemplare für die Akte, den Gegner und seinen Prozeßbevollmächtigten…

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