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Kostenneutral ist nicht kostenlos

Das LG Saarbrücken hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Formulierung im Online-Angebotsportal eines Inkassoanbieters

Für Sie ist daher unsere Tätigkeit – sofern die Forderung erfolgreich beigetrieben wird – kostenneutral.

bedeutet, dass die Leistung kostenlos für den Auftraggeber ist. Nach sprachlicher Differenzierung zwischen „kostenlos“ und „kostenneutral“ urteilt das Gericht:

Es wäre – auch aus der Sicht eines juristisch nicht vorgebildeten Laien – lebensfremd und im Geschäftsleben vollkommen unüblich, wenn ein Inkassodienstleister seine Leistungen gratis anbieten würde.

LG Saarbrücken, Beschluss vom 22.02.2024, 13 S 43/23

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