Beck-aktuell berichtet:
Trennt sich ein Paar, besteht ein Anspruch auf Umgang mit dem während der Partnerschaft gemeinsam angeschafften, nach der Trennung beim Ex-Partner verbliebenen Hund. Dies hat das Landgericht Frankenthal rechtskräftig entschieden. Das LG verurteilte einen Mann nach der Trennung von seinem Partner dazu, in eine „Verwaltungs- und Benutzungsregelung“ für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen. Dabei erachtete es ein „Wechselmodell“ für angemessen.