ai-generated-9041028_640

EGMR: Fehlender Sex in der Ehe ist kein Scheidungsgrund

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR – Urt. v. 23.01.2025, Beschw.-Nr. 13805/21) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass der Mangel an sexuellen Beziehungen in der Ehe keinen automatischen Scheidungsgrund darstellt.

Der Hintergrund

In Frankreich gibt es die verschuldensabhängige Scheidung (wie früher auch in Deutschland). In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein französisches Ehepaar jahrelang keine sexuellen Beziehungen mehr miteinander. Der Ehemann leitete daraufhin die Scheidung ein und begründete dies mit dem ausbleibenden Intimleben als Verletzung der ehelichen Pflichten. Das französische Ausgangsgericht und das Beschwerdegericht gaben ihm Recht, so dass er letztlich vor dem EGMR landete. Die Frage, die es zu klären galt: Verletzt der fehlende Geschlechtsverkehr in einer Ehe die Rechte eines Partners und rechtfertigt dies eine Scheidung?

Selbstbestimmung und Privatsphäre

Der EGMR hat in seinem Urteil betont, dass die Selbstbestimmung und die körperliche Autonomie jedes Einzelnen im Vordergrund stehen müssen. Kein Mensch sei verpflichtet, sexuelle Beziehungen gegen seinen Willen einzugehen, auch nicht innerhalb der Ehe. Der Gerichtshof stellte klar, dass eine solche Verpflichtung die Menschenrechte – insbesondere das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – verletzen würde. Allein „die Existenz einer solchen ehelichen Verpflichtung“ laufe „der sexuellen Freiheit, dem Recht auf körperliche Selbstbestimmung und der positiven Präventionspflicht der Vertragsstaaten im Rahmen der Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt zuwider“, so der EGMR.

Die Richter verwiesen zudem auf die Vielfalt von Ehekonzepten und Partnerschaftsmodellen, die es zu respektieren gelte. Eine Ehe beruhe auf gegenseitigem Einverständnis, Vertrauen und Freiwilligkeit, nicht auf einer Pflicht zur sexuellen Intimität.

Fazit

Mit seinem Urteil hat der EGMR eine deutliche Grenze gezogen: Die Ehe darf nicht zu einer Verpflichtung zur körperlichen Nähe degradiert werden. Stattdessen steht die Selbstbestimmung jedes Partners im Vordergrund. Dieses Urteil stellt sicher, dass die Menschenrechte auch im Ehekontext geschützt bleiben.

Schreibe einen Kommentar

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.

Posting teilen