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Bürotisch mit einer Einkaufstüte, aus der Spam-E-Mails quellen

VG Düsseldorf: Eine reine IP-Adresse beweist noch keine Erlaubnis für Werbe-Mails

Was ist passiert? Ein Portalbetreiber verschickte Werbe-Mails an eine Privatperson. Der Empfänger beschwerte sich beim Datenschutzbeauftragten, da er den Newsletter nie bestellt hatte. Das Unternehmen behauptete das Gegenteil und verwies…

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