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BGH-Urteil zur Krankentagegeldversicherung: keine Herabsetzung des Leistungsanspruchs bei sinkendem Einkomme
Krankentagegeldversicherung: Kein Automatismus bei Einkommensrückgang Versicherte können aufatmen: Eine Krankentagegeldversicherung darf nicht einseitig herabgesetzt werden, nur weil das Einkommen des Versicherten sinkt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies erneut bestätigt und…