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Noch einmal: geplante Kürzung des Unterhaltsvorschuss

Vor ein paar Tagen hatte ich hier über die geplante Kürzung des Unterhaltsvorschuss geschrieben und diese heftig kritisiert.

Nun hat sich auch das Onlineportal Telepolis des Themas angenommen: Unterhaltsvorschuss: Warum deutsche Städte beim Rückgriff scheitern.

Interessanterweise hat auch die Landeshauptstadt Dresden dem Autor auf seine Fragen geantwortet, der daraufhin konstatiert:

In Dresden sieht es düsterer aus. Die sächsische Landeshauptstadt gab 2024 mehr als 26 Millionen Euro an Unterhaltsvorschuss aus, holte davon aber nur 11,87 Prozent zurück – weniger als jeden achten Euro.

Von 34 Vollzeitstellen, mit denen die Stadtverwaltung plant, sind lediglich 31 besetzt, etliche davon auch nur in Teilzeit.

Das Problem sei weniger die absolute Stellenzahl als die chronische Fluktuation, erklärte die Stadt gegenüber Telepolis. Häufige Personalwechsel machten eine engmaschige Verfolgung der Schuldner praktisch unmöglich.

Nicht nur Personalmängel werden als Ursache für diese schlechte Quote ausgemacht, sondern auch unnötiger bürokratischer Unsinn, wie die volle Anrechnung des Unterhaltsvorschuss auf das Bürgergeld:

„Die Abrechnung von Erstattungsansprüchen und Anspruchsprüfung im Falle von Bürgergeldbezug binden hier beträchtliche Verwaltungskapazitäten, ohne dass die Betroffenen davon einen Vorteil haben.“

Auf einen anderen Aspekt weist ein Kommentator (der eigenen Beschreibung zufolge Gerichtsvollzieher) hin:

Leider ist festzustellen, dass gerade im Bereich der Jugendämter Nichtwissen, Arroganz und Unfähigkeit verbunden mit Unterstellungen ein Ergebnis verhindern. Dazu muss man wissen, dass die Jugendämter von den Vollstreckungskosten befreit sind, d.h. alle sinnlosen Maßnahmen werden letztendlich durch die Allgemeinheit, dem Steuerzahler bezahlt. Anstatt sinnvolle Vollstreckungsmaßnahmen zu beantragen, wird alles im Auftragsformular angekreuzt was die Ankreuzfelder hergeben. Ich habe feststellen müssen, dass die einzelnen Sachbearbeiter keine hinreichenden spezifischen Kenntnisse besitzen und auch nicht entscheidungsbefugt sind, dass ist wohl einem Vorgesetzten vorbehalten, dessen „Fachwissen“ wohl 20 Jahre alt ist.

Kostet nix, was rauskommt offensichtlich doch egal. Das ist leider bei der Mehrzahl der Jugendämter der Fall, die hier Aufträge erteilen.

Aus eigener Erfahrung als sowohl im Familienrecht als auch im Inkassobereich umfangreich tätiger Rechtsanwalt kann ich diese Einschätzungen nur bestätigen: wir haben kein Ausgabeproblem – vor allem nicht bei den Ärmsten und Kindern – sondern ein massives Problem der Verwaltung.

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