Die EU-Kommission hat am 18. März 2026 den Verordnungsentwurf zur „EU Inc.“ vorgelegt, die bei Inkrafttreten unmittelbar in allen Mitgliedsländern geltendes Recht sein wird. Geht es nach Brüssel, sollen erste Gründungen ab 2027 möglich sein. Doch hinter dem Versprechen unbürokratischer Skalierung verbirgt sich ein gefährlicher Abbau kontinentaleuropäischer Gläubigerschutzstandards.
Expressgründung ohne Notar und ohne Kapital Das Ziel ist radikal: Gründung per Klick in 48 Stunden, unter 100 Euro Kosten und kein einziges Cent Mindeststammkapital. Während das deutsche GmbH-Recht mit 25.000 Euro Mindestkapital und Notarzwang eine wirksame Hürde gegen unseriöse Firmengründungen setzt, öffnet das geplante „28. Regime“ Tür und Tor für kurzlebige Wegwerf-Gesellschaften.
Der Solvenztest: Ein zahnloser Papiertiger? Das klassische Kapitalschutzprinzip entfällt. An seine Stelle tritt vor Auszahlungen lediglich ein subjektiver Solvenztest der Geschäftsführung. Für Gläubiger ist das brandgefährlich: Scheitert die Gesellschaft, greifen sie ins Leere, da kein geschütztes Haftungskapital existiert. Das Durchsetzungs- und Prozessrisiko wegen fehlerhafter Solvenztests wird voll auf die Vertragspartner abgewälzt.
Fazit Die EU Inc. schafft einseitige Privilegien für Gründer auf Kosten der Sicherheit im Rechtsverkehr. Ein besonderes Risiko droht im Erfüllungs- und Krisenfall: Durch rein digitale, teils tokenisierte Anteilsregister ohne notarielle Prüfinstanz fehlen behördlich verifizierte Eigentümerdaten. Die Durchsetzung von Titeln und eine effektive Zwangsvollstreckung (z. B. Anteils- oder Kontenpfändung) werden dadurch drastisch erschwert. Unternehmer sollten Vertragspartner dieser Rechtsform schon vor dem geplanten Start 2027 nur mit zusätzlichen Absicherungen akzeptieren.
