Humor im Familienrecht?

Pünktlich zum 11.11. geistert wieder der Beschluss des OLG München vom 10.12.1999 (NJW 2000, 748) durch die juristischen Blogs. Danach begründet es nicht die Besorgnis der Befangenheit, wenn ein Familienrichter einen Verhandlungstermin auf den 11.11. 11:11 Uhr anberaumt.

Man mag juristisch streiten, ob diese „humoristische Einlage“ des Richters wirklich die Besorgnis der Befangenheit begründet (das OLG München hat das abgelehnt).

Nach meiner Auffassung wirklich völlig daneben sind die weiteren Ausführungen dieser Entscheidung:

Es ging im Verfahren um eine alleinerziehende Mutter eines behinderten Kindes. Und dann dieser Satz des OLG München:

Etwas Humor, zumindest aber Gelassenheit, kann auch von den Streitparteien einer Familiensache erwartet werden.

Dem stimme ich ausdrücklich nicht zu. In welcher Welt leben eigentlich diese Richter? Sicher nicht in der Welt der Alleinerziehenden mit einem behinderten Kind. Wenn die ein Gericht anrufen muss, erwarte ich weder Gelassenheit noch gar Humor.

 

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