Ein kurioser Fall aus Tschechien wirft erneut die Frage nach der Vereinbarkeit individueller Überzeugungen und staatlicher Vorschriften auf.
Ein Mann, der sich selbst als Mitglied der „Kirche des Lächelns“ („Ecclesia Risorum“) bezeichnet, hat vor dem tschechischen Verfassungsgericht geklagt. Sein Anliegen: Er wollte auf seinem Personalausweis-Foto ein Lächeln tragen, um seine religiöse Überzeugung zum Ausdruck zu bringen. Doch das Gericht hat seine Klage abgewiesen.
Religionsfreiheit vs. staatliche Vorschriften
Der Kläger argumentierte, dass das Verbot eines Lächelns auf Passfotos eine Einschränkung seiner Religionsfreiheit darstelle. Die „Kirche des Lächelns“ propagiert die Verbreitung von Freude und Positivität. Ein Lächeln sei daher ein zentraler Bestandteil seiner religiösen Praxis.
Die Richter entschieden jedoch anders. Sie betonten, dass die Forderung nach einem neutralen Gesichtsausdruck auf Passfotos aus Sicherheitsgründen notwendig sei. EU-weit geltende Richtlinien dienen der eindeutigen Identifizierung von Personen und schreiben daher ein bestimmtes Format für Passbilder vor.
Zweifel an der Ernsthaftigkeit der religiösen Gemeinschaft
Darüber hinaus äußerten die Richter Zweifel an der „Ernsthaftigkeit“ der „Kirche des Lächelns“. Die Religionsgemeinschaft ist in Tschechien nicht offiziell anerkannt. Dies werfe Fragen nach der tatsächlichen Ausübung einer religiösen Praxis auf.
Vorbild des Verfahrens war offensichtlich das Verfahren eines Österreichers, der als „bekennender Pastafari“ („Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“) auf seinem Führerscheinfoto ein Nudelsieb auf dem Kopf tragen wollte – und letztendlich durfte.