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Nach Beziehungsende: kein Bleiberecht im fremden Haus

Nichteheliche Beziehungen werfen diverse rechtliche Probleme auf. Mit einem davon hatte sich das LG Kempten (LG Kempten, Endurteil vom 28.10.2024 – 64 O 232/24) auseinanderzusetzen:

Ein Mann war im Zuge einer nichtehelichen Beziehung nach und nach in das Haus seiner Frau umgezogen und hatte schließlich seine eigene Wohnung gekündigt. Nachdem die Beziehung scheiterte, verlangte die Frau die Räumung ihres Hauses durch ihren Ex-Partner. Zu Recht, wie das Landgericht entschied.

Zunächst prüfte das Gericht, ob ein Verlöbnis im Rechtssinne zwischen den Parteien bestanden hatte, also ein Versprechen auf Eingehung einer Ehe (§ 1297 BGB) bestanden hatte – und verneinte dies. Selbst wenn ein solches bestanden hätte, könne der Mann zwar gegebenenfalls Schadensersatz nach § 1298 BGB verlangen, nicht aber den weiteren Aufenthalt im Haus der Ex-Partnerin.

Der Fall war hier insofern einfach, als das Haus der Frau gehörte. Bei lediglich gemieteten Wohnungen und erst Recht bei gemeinsam angemieteten Wohnungen ist die Sachlage anders und deutlich komplizierter.

 

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