Business and money saving concept.

überhöhte Inkassokosten?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Musterfestfeststellungsklage vor dem Hanseatischen  OLG Hamburg gegen die EOS Investment GmbH – eines der größten Inkassounternehmen in Deutschland – eingereicht. Das Unternehmen treibe Inkassokosten zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern künstlich in die Höhe, so der vzbv.

Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen – unter anderem von Banken und der Otto-Gruppe, zu der sie selbst gehört. Anschließend beauftragt sie die EOS DID GmbH – die ebenfalls zur Otto-Gruppe gehört – mit dem Inkasso. Diese setzt gegenüber dem Schuldner die normalen Inkassokosten, wie sie auch bei einem anderen Inkassobüro oder beim Anwalt anfallen, an.

Der vzbv ist der Auffassung, die Otto-Gruppe treibe damit die Inkassokosten von einfachen Mahngebühren von 2,50 Euro auf Inkassokosten von 70,20 Euro hoch. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg soll nun feststellen, dass Verbraucher für die Beauftragung der Schwesterunternehmen untereinander keine Inkassokosten zahlen müssen. Mittlerweile können sich betroffene Verbraucher der Musterfeststellungsklage anschließen.

LifeHack: Überhöhte Inkassokosten und Inkassokosten überhaupt vermeidet man, wenn man seine Rechnungen rechtzeitig bezahlt bzw. nur das kauft, was man sich auch leisten kann.

 

 

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