Wer den Schaden hat …

… muss warten. Jedenfalls bei der Sparkassenversicherung Sachsen.

Mandant hat ein Einfamilienhaus im ländlichen sächsischen Raum. Als energiebewusster Mensch lässt er sich auf seinem Dach sowohl eine Solarthermie-Anlage (Warmwasser durch Sonne) als auch eine Photovoltaik-Anlage (Strom aus Sonne) installieren. Nach einem Sturm im Januar 2012 bemerkt er, dass es in seinem Wohnzimmer reinregnet. Er informiert seinen Gebäudeversicherer (die Sparkassenversicherung Sachsen), der auch sofort einen Gutachter schickt. Dieser Gutachter kommt zu dem Ergebnis: kein (versicherter) Sturmschaden, sondern ein Schaden aufgrund falscher Montage der Photovoltaik. Also wird der Elektrobetrieb informiert, der diese Anlage gebaut hat. Dessen Haftpflichtversicherer schickt auch einen Gutachter – der aber zu dem Ergebnis kommt: kein Montagefehler, sondern Sturmschaden.

Nachdem beide Versicherungen unter Verweis auf die jeweils andere die Schadensregulierung ablehnen und auch die Einschaltung eines Versicherungsberaters nicht zum Erfolg führt, kommt die Sache im Dezember 2012 zu mir. Der weitere außergerichtliche Schriftverkehr mit beiden Versicherungen zieht sich bis Oktober 2013 hin, dann beantragt der Mandant ein selbständiges Beweisverfahren, um durch den Gerichtsgutachter feststellen zu lassen, welche Versicherung nun für den Schaden aufzukommen hat – und in der trügerischen Hoffnung, die Versicherungen würden auf ein solches Gerichtsgutachten dann auf aufhören zu streiten.

Der Gutachter kommt im Juli 2014 zu dem Ergebnis, dass es sich höchstwahrscheinlich um einen Sturmschaden handelt, dagegen eine Verursachung durch die Photovoltaik höchst unwahrscheinlich ist. Den Versuchen der Sparkassenversicherung, das Gutachten durch Zusatzfragen zu verwässern, tritt der Gutachter ausführlich und gut begründet entgegen. Im Dezember 2014 ist das Beweisverfahren abgeschlossen.

Wer jetzt aber denkt, die Sparkassenversicherung zahlt, täuscht sich. Statt dessen beantragt sie, dem Mandanten solle aufgegeben werden, Hauptsacheklage zu erheben. Die Hauptsacheklage wird dann im Dezember 2015 erhoben.

Wieder versucht die Sparkassenversicherung, das Gutachten aus dem gerichtlichen Beweisverfahren anzugreifen. Der Sachverständige wird nochmals geladen und erläutert noch einmal ausführlich sein Gutachten – deutlich zum Nachteil der Sparkassenversicherung.

Jetzt kommt sie aber auf den Gedanken, zu bestreiten, dass zum Schadenszeitpunkt überhaupt Sturm herrschte. Der Deutsche Wetterdienst gibt eine Stellungnahme ab und erläutert, dass an den beiden 25 und 29 km von Schadensort entfernt liegenden Messpunkten zum Schadenszeitpunkt Sturm gemessen wurde. Das reicht der Sparkassenversicherung aber nicht: schließlich könnten ja am Schadensort ganz andere Verhältnisse geherrscht haben. Also muss der Deutsche Wetterdienst ein amtliches Gutachten über die Windverhältnisse am Schadensort erstatten, das natürlich auch zu dem Ergebnis kommt, dass am Schadensort Sturm herrschte. Wir schreiben mittlerweile Februar 2017, bei bestimmten Windverhältnissen regnet es immer noch in das Wohnzimmer des Mandanten rein.

Dann, am 31.05.2017, endlich das Urteil, wonach die Sparkassenversicherung für den Sturmschaden (in Höhe von knapp 7.500 Euro) aufzukommen hat. Die Zahlung – inklusive Zinsen von rund 1.200 Euro – erfolgt am 17.07.2017, 2019 Tage nach dem Schadensereignis. Die Prozesskosten belaufen sich insgesamt auf rund 4.600 Euro, dazu muss die Sparkassenversicherung natürlich die eigenen Anwaltskosten tragen. Im Ergebnis dürfte das Verfahren die Sparkassenversicherung – und damit die Versichertengemeinschaft – rund das Doppelte des eigentlichen Schadensbetrages betragen.

Wie wirbt die Sparkassenversicherung noch mal für Ihre Wohngebäudeversicherung?

Aber fast täglich hören Sie in den Nachrichten: Stürme haben Dächer abgedeckt. … Innerhalb weniger Minuten kann vernichtet sein, was mit viel Mühe aufgebaut wurde.
Im Ernstfall weiß man oft nicht, was man zuerst tun soll. Gut, wenn man dann den Versicherer in der Nähe und an seiner Seite weiß.
Die Sparkassen-Wohngebäudeversicherung bietet umfassenden Schutz für Ihr Haus. Im Schadenfall halten wir Ihnen finanziell den Rücken frei. Bei uns bekommen Sie aber noch mehr als nur Geld für den Schadenersatz: Wir helfen Ihnen darüber hinaus ganz praktisch mit Rat und Tat und sächsischen Partnerfirmen bei der Schadenbeseitigung und Wiederaufbau.
Der Richter meinte übrigens zu einem der zahlreichen Verhandlungstermine: „Bei Versicherungen würde ich immer sofort klagen!“

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. max

    Spätestens beim Wetterdienst wurde es grotesk…

  2. Grützner

    > Der Richter meinte übrigens zu einem der zahlreichen Verhandlungstermine: „Bei Versicherungen würde ich immer sofort klagen!“

    Ja, schön, aber was hilft das? Vielleicht gibt es auch Richter, die sagen: „ich würde nie eine Versicherung abschließen“ oder „ich würde mir nie ein Haus kaufen“.

    Schon lange zu erkennen ist doch die Tendenz, dass Bauernfänger in Kleinigkeiten großzügig sind und wenn es um Geld geht, sich plötzlich anders zeigen. Streiten, falsch behaupten, vergessen und alles außer sich selbst in Frage stellen, bis die Gegenseite aufgibt oder tot ist. Wie gesagt, alles bekannt und belegt. Und trotzdem müssen sie sich um neue Kunden keine Gedanken machen. Das kann man ihnen aber leider nicht anlasten.

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