Das Recht, in Ruhe gelassen zu werden

Bereits in mehreren Blogs und Publikationen wurde über den Eilbeschluss des Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz (Beschl. v. 04.04.2014, Az. VGH A 15/14 und VGH A 17/14) berichtet.

Die rot-grüne Landesregierung von Rheinland-Pfalz hatte geplant, bei der anstehenden Kommunalwahl am 25.05.2014 auf die Wahlzettel das Zitat aus Art. 3 GG

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

nebst einer Übersicht, wie viele Männer und Frauen aktuell in den Kommunalparlamenten sitzen, drucken zu lassen. Das sollte die Wähler motivieren, stärker für weibliche Kandidaten zu stimmen, die bei den letzten Kommunalwahlen 2009 landesweit lediglich 16,8 Prozent aller Mandate erhalten hatten.

Der VGH Rheinland-Pfalz hat dies für unzulässig erklärt. Interessant ist die Begründung:

Die Zurückhaltungspflicht des Staates am Wahltag erfährt deshalb eine Zuspitzung in dem Schutz der räumlichen Sphäre des Wahllokals, in und vor dem eine Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild bereits einfachgesetzlich verboten ist (…). Nochmals gesteigert ist der räumliche Schutz der Wahlfreiheit durch die Privatheit der Wahlkabine, die den Wähler im Zeitpunkt der Stimmabgabe in jeder Hinsicht gegen äußerliche Einflüsse abschirmt. Die Wahlkabine sichert nämlich nicht allein das Wahlgeheimnis ab, sondern auch die Freiheit der Wahl. Die Freiheit der Wahl verdichtet sich im Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts damit – vorbehaltlich des Sonderfalls der Briefwahl (…) – zu einem Schutz auch der räumlichen Sphäre, in der sich der individuelle politische Wille des einzelnen Wählers ungestört entfalten kann. Art. 50 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 76 Abs. 1 LV gewährleistet insoweit auch das Recht, im Zeitpunkt der Stimmabgabe in der Wahlkabine „in Ruhe gelassen zu werden“. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf den amtlichen Stimmzettel als dem Medium der Willensbetätigung in der Wahlkabine, dessen sich der Wähler notwendig bedienen muss, um von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen.

Wäre das nicht auch eine gute argumentative Grundlage für ein neues, wirkliches Supergrundrecht – eben das Recht, von staatlicher Bevormundung in Ruhe gelassen zu werden?

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Posting teilen