Party On

Die feierwütige Schuldnerin

Manche Schuldner sind an Dreistigkeit kaum zu überbieten:

Eine selbständige Physiotherapeutin, Fitness-Trainerin und „selbständig im Vertrieb“ feiert am 25.08.2019 eine Firmenfeier eine Firmenfeier für 70 Personen. Die Rechnung für diese Feier – Location, Getränke und Essen von rund 850 Euro  – bezahlt sie nicht, weswegen die Sache bei mir landet. Weder auf Anwaltsschreiben noch auf Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid reagiert sie, erst als der Gerichtsvollzieher eine Vermögensauskunft (Offenbarungseid) abnimmt, bittet sie um Ratenzahlung, die sie nicht einhält. Aus der Kontenpfändung kommt schließlich Anfang Juli 2020 der vollständige Betrag einschließlich Zinsen und Kosten, mittlerweile mehr als 1.400 Euro. Die Akte ist erfolgreich abgeschlossen, der Mandant zufrieden.

Heute ruft mich ein anderer Mandant – ebenfalls Vermieter einer Partylocation – an und bittet um meine Inkassotätigkeit. Eine Kundin habe die Schuleinführungsfeier für ihre Tochter am 17.08.2019 – eine Woche vor der Firmenfeier – nicht bezahlt. Offen sind rund 950 Euro.

Es handelt sich um die gleiche Schuldnerin …

Fun fact: auf der Facebook-Seite der Schuldnerin appellierte bereits 2017 eine andere Gläubigerin:

Liebe …, bitte überweise deine ausstehenden Mietschulden, wir warten nun seit über einem Jahr darauf und es gibt keinen Grund warum du bei uns die Zeche prellen musst! Wir haben immer fair miteinander gearbeitet also gib dir einen Ruck und begleiche deine Schulden 

 

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