Entschuldigung

Am 22.01.2015 musste ich meiner Frustration über eine völlig sinnlose Reise quer durch ganz Deutschland äußern.

Bereits 2 Tage später trifft ein Schreiben des säumigen Kollegen ein:

… bittet der Unterzeichner auf diesem Wege alle Verfahrensbeteiligten um Entschuldigung dafür, dass er im Zusammenhang mit dem – schließlich gescheiterten – Termin am 22.01.2015 einiges an Unbill verursacht hat.

Die gänzlich unabhängig davon, dass den Unterzeichner kein Verschulden im juristischen Sinne trifft, aber man kann es ja mal sagen und schreiben.

Ja, man kann es ruhig mal schreiben: Rechtsanwälte sollen für ihre Mandanten hart in der Sache sein, aber untereinander verbindlich im Ton. Passiert aber leider immer seltener. Entschuldigung akzeptiert, Herr Kollege.

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