Formular-Wahn

Seit dem 23.08.2014 gibt es ein neues Formular für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, dessen Verwendung ab dem 01.11.2014 zwingend ist. Wesentlicher Unterschied zum vorherigen Formular: es ist ein Ankreuzfeld mehr vorhanden, man kann jetzt wählen, ob man nur eine Pfändung oder eine Pfändung mit Überweisung haben will.

Danke, liebe DATEV, dass Du dieses neue Formular mit dem am 30.10.2014 ausgelieferten Update still und heimlich mitgeliefert hast, ohne darauf hinzuweisen. Wenn man nämlich nicht gleich am Tag der Anlieferung des Updates dazu gekommen ist, es zu installieren (wobei man bei derartigen Update-Installationen ohnehin immer vorsichtig sein sollte), darf man jetzt, nachdem die Gerichte die Verwendung des falschen Formulars monieren, alle Anträge aus November noch einmal machen.

Abgesehen davon: wer ist eigentlich der Lobbyist der Papier- und Formularindustrie für das Justizministerium? Exzellente Arbeit!

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