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Gerichtspost aus der Gruft

Wieder einmal ein außergewöhnliches Beispiel für die Arbeitsgeschwindigkeit eines Gerichts, diesmal des AG Homburg.

Am 26.06.2015 wird nach einem Rechtsstreit Kostenfestsetzung beantragt. Schon am 18.12.2018 (1.271 Tage später) wird der Kostenfestsetzungsbeschluss erlassen, der am 17.10.2019 ausgefertigt und mir am 05.11.2019 (weitere 322 Tage später) zugestellt wird.

Meine Fantasie zeigt mir Bilder von schimmeligen Ecken und Kerkern in Bad Homburg, in denen solche Akten 4 1/2 Jahre vor sich hin modern.

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