cube with signs for email phone and letter

Nichts als Unglück

Ein Schreiben wird über das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) an den Kollegen gesandt, der als „RA Dipl.-Ing. oec.“ firmiert.

Zurück kommt ein Fax, mein Schreiben mit dem handschriftlichen Vermerk:

Ich darf bitten, in Zukunft von der Verwendung des beA abzusehen. Diese technische Spielerei bringt nichts als Unglück.

Gemäß § 31a Abs. 6 BRAO ist jeder Rechtsanwalt seit dem 01.01.2018 verpflichtet, Zustellungen an sein beA zur Kenntnis zu nehmen.

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