Teddy bear in an empty child room, covering eyes

Staat als Wächter für Kinder

Das BVerfG hat am 05.09.2022 beschlossen, dass das minderjährige Kind Anspruch auf staatlichen Schutz auch vor seinen eigenen Eltern hat, wenn eine Rückkehr zu den Eltern mit Gefahren für das Kind verbunden sind – das berichtet beck-aktuell. Im äu­ßers­ten Fall müsse der Staat das Kind von sei­nen El­tern tren­nen oder eine be­reits er­folg­te Tren­nung auf­recht­erhal­ten.

Im entschiedenen Fall ging es um ein dreijähriges Kind, das wegen Drogenpsychosen und gewalttätigen Auseinandersetzungen der Eltern vom Jugendamt in Obhut genommen war und nun nach dem Willen des OLG Koblenz in den elterlichen Haushalt zurückkehren sollte.

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