Rechtsberatung für den RA

Der Pkw des Mandanten ist auf Veranlassung einer Grundstücksverwaltung abgeschleppt worden, zu Unrecht, wie der Mandant meint. Aufgrund zweier besonderer Umstände ist die Meinung des Mandanten auch nicht abwegig. Also…

Vermögensauskunft

Die häufigste Lüge in der Vermögensauskunft (eidesstattliche Versicherung, Offenbarungseid): zur Zeit tätig als: arbeitssuchend Seit vielen Jahren ...  

Das BVerfG und die sächsische Justiz

Zwar im Strafrecht, aber trotzdem eine ordentliche Standpauke vom Bundesverfassungsgericht für die sächsische Justiz: Die Überlastung eines Gerichts fällt in den Verantwortungsbereich der staatlich verfassten Gemeinschaft. Einem Beschuldigten darf nicht…

SG Dresden mag EGVP nicht mehr

Der elektronische Rechtsverkehr steht derzeit vor einem Dilemma: gemäß § 4 Abs. 2 ERVV darf seit dem 01.01.2018 man Dokumente bei Gericht nicht mehr mit einer so genannten Containersignatur (mit…

DSGVO-Unsinn von der BRAK

Die Verunsicherung zur morgen wirksam werdenden DSGVO (Europäische Datengrundschutzverordnung) scheint um sich zu greifen. Nun schickt mir sogar die BRAK - die Bundesrechtsanwaltskammer - eine eMail, ich möge bitte bestätigen,…

105 GB

Morgen wird die DSGVO, die Europäische Datenschutzgrundverordnung, in allen Mitgliedsstaaten der EU verbindlich. Neu ist unter anderem ein umfassendes Auskunftsrecht des "Betroffenen", der von jedem Datenverarbeiter eine Auskunft über die…

Hohes Ross

Verfahren vor dem Familiengericht, eine Nachwirkung der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung der Ehe. Die (später von mir vertretene) Ehefrau bietet dem Ex-Ehemann eine Zahlung von 2.500 Euro zur Abgeltung der Angelegenheit…

Seltsame Marken

Meldet man eine Marke an, muss man angeben, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke angemeldet werden soll. Dafür gibt es eine internationale Klassifizierung (Klassifikation von Nizza), die ähnliche Bereiche…

eheliche Pflichten

Weil ich gerade einmal wieder bei einer anderen Recherche darüber gestolpert bin: BGH NJW 1967, 1078: Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, daß sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen…