digitale Anwaltschaft

Am 28.11.2016 ist das beA – das besondere elektronische Anwaltspostfach für alle rund 164.000 Rechtsanwälte bundesweit in Betrieb gegangen. Am 09.01.2017 meldet Frau Cosack 114 verzeichnete Nutzer (das sind die, die die beA-Nutzung öffentlich bekanntgeben und sich im

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Wer lesen kann …

… ist klar im Vorteil. Gegner wird verurteilt, an meinen Mandanten knapp 18.000 Euro plus Zinsen zu zahlen. Er zahlt die Hauptforderung, jedoch keine Zinsen. Auf die freundliche Aufforderung samt Berechnung reagiert er nicht. Also wird die Zwangsvollstreckung

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Spatzen und Kanonen

Strafrechtler lästern ja ganz gern mal über „Zivilisten“ wie mich – also überwiegend im Zivilrecht tätige Juristen. Mein heutiger ausnahmsweiser Strafrechtsfall verursacht aber nun bei mir Kopfschütteln. Die Mandanten betreiben zu zweit einen Online-Versand. Nichts, um reich zu

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Der „flinke“ Gerichtsvollzieher

Am 18.03.2016 wird eine Zwangsvollstreckung (Abnahme der Vermögensauskunft) beantragt. Schon knapp 3 Monate später (07.06.2016) teilt der Gerichtsvollzieher mit, dass der Schuldner verzogen sei und er den Auftrag an den neu zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet habe. Der meldet sich

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beA-Logo dart nicht verwendet werden

Mit dem ERV-Gesetz (Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013) wurde die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) verpflichtet, für jeden zugelassenen Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) zu schaffen. Mit der Erstellung wurde ein Dienstleister beauftragt.

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Anwaltsrobe und Werbung

Der Anwalt hat nach § 20 Berufsordnung (BORA) vor Gericht eine Robe zu tragen. Angeblich geht das zurück auf eine Kabinettsorder des König Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der am 15. Dezember 1726 bestimmte: Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die

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