Umgangsrecht der Großeltern
Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. So steht es seit 1997 in § 1685 BGB. Dies folgt der…
Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient. So steht es seit 1997 in § 1685 BGB. Dies folgt der…