Gegensätze

Mein Mandant hat einen Prozess verloren und muss die Prozesskosten zahlen. Am 24.09.2018 reicht der Gegner seinen Kostenfestsetzungsantrag ein, am 08.10.2018 ergeht Kostenfestsetzungsbeschluss. Gemäß § 104 Abs. 1 ZPO wird der Kostenbetrag ab 24.09.2018 mit gesetzlichem Zinssatz verzinst.

Der Mandant fragt wütend an, ob er die Zinsen auch zahlen müsse, er könne schließlich nichts dafür, wenn das Gericht so langsam arbeite und erst nach knapp 2 Wochen  über den Antrag entscheide.

Nächste Akte:

Mein Mandant hat einen Prozess gewonnen, er bekommt die Prozesskosten von der Gegenseite erstattet. Kostenfestsetzungsantrag am 22.05.2018, am 23.10.2018 erlaube ich mir eine Nachfrage und bekomme folgendes Schreiben des Gerichts zurück:

… wird mitgeteilt, dass es zu weiteren Verzögerungen kommt, da es zu einem erheblichen Rückstau der unbearbeitet gebliebenen Kostenfestsetzungsanträge gekommen ist. Mit dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses kann in etwa 3 Monaten gerechnet werden.

 

 

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