Gebrauchte Tiere
Die Stellung von Tieren im Zivilrecht ist nicht ganz einfach. So bestimmt §90a BGB: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen…
Die Stellung von Tieren im Zivilrecht ist nicht ganz einfach. So bestimmt §90a BGB: Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen…